AKTUELLES

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.10.2021
III ZR 166/20 – keine Amtshaftung der Gemeinde für rechtswidrig versagtes gemeindliches Einvernehmen

ÖFFENTLICHES BAURECHT KOMMUNALRECHT UND KOMMUNALES WIRTSCHAFTSRECHT

Mit Urteil vom 21.10.2021 hat der Bundesgerichtshof die Revision gegen ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 25.06.2020 zurückgewiesen. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hatte damals entschieden, dass die Regelungen über das gemeindliche Einvernehmen bei baulichen Vorhaben jedenfalls in ihrer Ausgestaltung durch das schleswig-holsteinische Landesrecht nicht drittschützend sind und einen Amtshaftungsanspruch gegen eine das Einvernehmen rechtswidrig versagende Gemeinde abgelehnt (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.06.2020 – 11 U 41/19 –). Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision hat nunmehr der Bundesgerichtshof zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigt. Die Entscheidungsgründe des Bundesgerichtshofs liegen noch nicht vor. RA'in Prof. Dr. Angelika Leppin hat die beklagte Gemeinde erfolgreich in den beiden Vorinstanzen vertreten und für die Revisionsinstanz den am Bundesgerichtshof zugelassenen RA Prof. Dr. Volkert Vorwerk hinzugezogen.

PROF. DR. ANGELIKA LEPPIN

Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 23.08.2021
5 MB 10/21 – Bemessungsgrundlagen für Zweitwohnungssteuer

STEUERRECHT ABGABENRECHT KOMMUNALRECHT

Nachdem das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht im Januar 2019 entschieden hatte, dass die Bemessung der Zweitwohnungssteuer gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, wenn dafür auf die anhand des Mietspiegels zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 geschätzte Jahresrohmiete im Sinne des § 79 BewG abgestellt wird (2 LB 90/18), waren landesweit viele Städte und Gemeinden gehalten, ihre Zweitwohnungssteuersatzungen zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang waren wir für zahlreiche Städte und Gemeinden beratend tätig.

Mit Beschluss vom 23.08.2021 hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht nun erstmals über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer nach Maßgabe einer neu formulierten Bemessungsgrundlage entschieden. Das Oberverwaltungsgericht hat der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts im einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben und klargestellt, dass die Bemessungsgrundlage im Falle der Zweitwohnungssteuer (lediglich) einen Bezug zu dem zu erfassenden Aufwand aufweisen müsse und dass auch ein Steuersatz in Höhe von 404 % nicht allein maßgeblich für die Beantwortung der Frage sei, ob von der Steuer eine erdrosselnde Wirkung ausgehe. RA Prof. Dr. Marcus Arndt ist in dem Verfahren auf Seiten der im Beschwerdeverfahren erfolgreichen Gemeinde tätig..

PROF. DR. MARCUS ARNDT

Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 12.05.2021
1 Bf 492/19 – HPA, Westerweiterung EUROGATE Container Terminal Hamburg

FACHPLANUNGSRECHT WASSERRECHT UMWELTRECHT

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat am 12.05.2021 mündlich über die Klagen von Anwohnern der nördlichen Elbseite gegen den Planfeststellungsbeschluss für die „Westerweiterung des EUROGATE Container Terminal Hamburg (CTH)“ verhandelt. Im Juni 2019 hatte das Verwaltungsgericht in erster Instanz die Klagen abgewiesen und die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses bestätigt. Dem hat sich nunmehr das Oberverwaltungsgericht angeschlossen und mit seinem nach der Verhandlung verkündeten Urteil die Berufungen gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen. RA Prof. Dr. Wolfgang Ewer und RA Rainer Bökel haben in diesem Verfahren erfolgreich die beigeladene Hamburg Port Authority AöR als Vorhabenträgerin vertreten.

Pressemitteilung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts

juris-Nachricht (kostenpflichtig) Bericht bei juve.de

PROF. DR. WOLFGANG EWER RAINER BÖKEL

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.01.2021
7 AZR 52/20 – (Vergütung eines freigestellten BR-Mitglieds, Bewerbung auf eine Beförderungsstelle)

ARBEITSRECHT / BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT

Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen nach § 78 Satz 2 BetrVG wegen ihrer Amtstätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden. Dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung. Aus § 78 Satz 2 BetrVG kann sich i.V.m. § 611a Abs. 2 BGB ein unmittelbarer Anspruch des Betriebsratsmitglieds auf eine bestimmte Vergütung ergeben, wenn sich die Zahlung einer geringeren Vergütung als Benachteiligung des Betriebsratsmitglieds wegen seiner Betriebsratstätigkeit darstellt. Für das Vorliegen einer unzulässigen Benachteiligung trägt das Betriebsratsmitglied grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast. Dabei genügt es nicht, dass sich aus seinem Vortrag ergibt, die Beförderung auf eine höher bezahlte Stelle sei ohne das Betriebsratsamt möglich und wahrscheinlich. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Wir waren in dem Verfahren auf Seiten der beklagten Arbeitgeberin und erfolgreichen Revisionsklägerin tätig.

DR. GYDE OTTO

Beschluss des VG Schleswig vom 18.12.2020
6 B 48/20 - (Stiftungsstreit Aldi-Nord)

Stiftungsrecht Wirtschaftsverwaltungsrecht

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat am 18.12.2020 einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Bescheid der von uns beratenen und vertretenen Stiftungsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde abgelehnt. Die Stiftungsaufsicht hatte bemängelt, dass der aktuelle Vorstand einer der drei die Unternehmensgruppe Aldi-Nord tragenden Familienstiftungen nicht satzungsgemäß besetzt sei, und der Stiftung aufgegeben, den Vorstand satzungskonform zu besetzen. Das Verwaltungsgericht hat den Bescheid einschließlich seiner sofortigen Vollziehbarkeit als offensichtlich rechtmäßig angesehen.

Pressemitteilung des VG Schleswig juris-Nachricht (kostenpflichtig)

Prof. Dr. Marcus Arndt

Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.07.2020
6 C 6.19, 6 C 25.19 - (Landesmedienanstalten)

WIRTSCHAFTSVERWALTUNGSRECHT

Eine Landesmedienanstalt hat keine wehrfähige Rechtsposition, mit der sie von einer anderen Landesmedienanstalt die Aufhebung der einem privaten Rundfunkveranstalter für ein bundesweit verbreitetes Fernsehprogramm erteilten Zulassung verlangen kann, die diese andere Landesmedienanstalt dem Rundfunkveranstalter auf der Grundlage einer Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) erteilt hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Wir waren in den beiden Verfahren auf Seiten der jeweils beklagten Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) tätig.

Pressemitteilung des BVerwG Bericht bei juve.de

PROF. DR. ANGELIKA LEPPIN

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.06.2020
7 A 1.18 – (Elbvertiefung)

Fachplanungsrecht Wasserrecht Umweltrecht

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 04.06.2020 sein Urteil im Verfahren 7 A 1.18 betreffend den Ausbau der Bundeswasserstraße Elbe (sogenannte Elbvertiefung) verkündet. Wir waren auf Seiten des beklagten Bundes am Verfahren beteiligt.

Prof. Dr. Wolfgang Ewer

BESCHLUSS DES BUNDESGERICHTSHOFS vom 24.04.2020
II ZR 417/18 – (Wiedereingliederung des SV Wilhelmshaven in die Regionalliga Nord)

VER­EINS- UND VER­BANDS­RECHT

Im Verfahren betreffend die Wiedereingliederung des SV Wilhelmshaven in die Regionalliga Nord nach dem zu Unrecht angeordneten Zwangsabstieg zum Ende der Spielzeit 2013/2014 hat der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen mit Beschluss vom 24.04.2020 zurückgewiesen (II ZR 417/18). Der Verein hatte vom Norddeutschen Fußballverband e.V die Wiedereingliederung in die Regionalliga Nord verlangt. Seine Klage hierauf blieb jedoch vor dem Landgericht Bremen und dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen erfolglos. Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs ist das Verfahren letztinstanzlich abgeschlossen. Wir waren am Verfahren auf Seiten des Beklagten beteiligt.

DR. BERND HOEFER

BESCHLUSS DES HAMBURGISCHEN OBERVERWALTUNGSGERICHTS vom 08.01.2020
2 Bs 183/19 (6 E 2393/19) – (Eilanträge gegen das geplante Einkaufszentrum im Überseequartier)

ÖFFENTLICHES BAURECHT FACHPLANUNGSRECHT

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 08.01.2020 die Beschwerden von Anwohnern der HafenCity zurückgewiesen, die einstweiligen Rechtsschutz gegen Baugenehmigungen für das Südliche Überseequartier (das europaweit größte Hochbauvorhaben) beantragt hatten. Wir haben in dem Verfahren die Freie und Hansestadt Hamburg – also die Antragsgegnerin – vertreten.

PROF. DR. WOLFGANG EWER

URTEILE DES BUNDESVERWALTUNGSGERICHTS vom 27.11.2019
9 C 3.19 und 9 C 4.19– (Zweitwohnungssteuer; Übergangsfristen für rechtswidrige Satzungen)

ABGABENRECHT

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.11.2019 seine Urteile in den Verfahren 9 C 3.19 und 9 C 4.19 verkündet. In den Sachen ging es im Kern um die Fragen, ob die indexierte Jahresrohmiete nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 – BvL 11/14 – (Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer) noch einen tauglichen Maßstab für die Bemessung der Zweitwohnungssteuer darstellt und ob die betroffenen Gemeinden eine übergangsweise Fortgeltung ihrer Steuersatzungen beanspruchen können. Wir waren an beiden Verfahren auf Seiten der Beklagten beteiligt.

BETEILIGT: PROF. DR. MARCUS ARNDT

URTEIL DES SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN VERWALTUNGSGERICHTS vom 23.10.2019
4 A 225/16 – (Keine erdrosselnde Wirkung eines 20%igen Steuersatzes bei der Spielgerätesteuer)

ABGABENRECHT

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat mit einem Urteil vom 23.10.2019 die Klage eines Spielgeräteaufstellers gegen seine Spielgerätesteueranmeldung als unbegründet abgewiesen. Der Aufsteller hatte geltend gemacht, der Steuersatz von 20% verstoße gegen das Erdrosselungsverbot. Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Nach seiner Auffassung hatte der Steuersatz von 20% im betreffenden Fall keine erdrosselnde Wirkung.

PROF. DR. MARCUS ARNDT

URTEIL DES SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN OBERVERWALTUNGSGERICHTS vom 16.08.2019
2 LB 6/19 – (Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau)

ABGABENRECHT

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 16.08.2019 im Verfahren 2 LB 6/19 erstmals über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau gemäß § 8 a KAG SH entschieden. Wir waren auf Seiten des Klägers am Verfahren beteiligt.

BETEILIGT: PROF. DR. MARCUS ARNDT

UR­TEIL DES SCHLES­WIG-HOL­STEI­NI­SCHEN OBER­VER­WAL­TUNGS­GE­RICHTS vom 27.06.2019
2 KN 1/19 – (Abfallgebührensatzungen im Kreis Ostholstein)

ABGABENRECHT VERGABERECHT

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 27.06.2019 im Verfahren 2 KN 1/19 betreffend die Abfallgebührensatzungen im Kreis Ostholstein seine Rechtsprechung zum Zitiergebot aus § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG und zur Gebührenfähigkeit von Fremddienstleistungen bei Verstößen gegen des Vergaberecht präzisiert. Wir waren auf Seiten des Antragsgegners am Verfahren beteiligt.

BETEILIGT: PROF. DR. WOLFGANG EWER PROF. DR. MARIUS RAABE

URTEIL DES BUNDESVERWALTUNGSGERICHTS vom 29.03.2019
9 C 4.18 – (Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen)

ABGABENRECHT

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29.03.2019 sein Urteil im Verfahren 9 C 4.18 zur Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen verkündet. Wir waren auf Seiten der Kläger am Verfahren beteiligt.

BETEILIGT: PROF. DR. WOLFGANG EWER DR. BERND HOEFER

URTEIL DES BUNDESVERWALTUNGSGERICHTS vom 29.05.2018
7 C 18.17 – (Wasserrechtliche Erlaubnis für das Kühlwasser des Kraftwerkes Moorburg)

WASSERRECHT UMWELTRECHT

Am 29.05.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil im Verfahren 7 C 18.17 betreffend die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung von Elbwasser zum Zweck der Durchlaufkühlung des Kohlekraftwerks Moorburg verkündet. Wir waren auf der Seite der Beklagten am Verfahren beteiligt.

BETEILIGT: PROF. DR. WOLFGANG EWER