AKTUELLES
BESCHLUSS DES BUNDESGERICHTSHOFS vom 24.04.2020
II ZR 417/18 – (Wiedereingliederung des SV Wilhelmshaven in die Regionalliga Nord)
Im Verfahren betreffend die Wiedereingliederung des SV Wilhelmshaven in die Regionalliga Nord nach dem zu Unrecht angeordneten Zwangsabstieg zum Ende der Spielzeit 2013/2014 hat der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen mit Beschluss vom 24.04.2020 zurückgewiesen (II ZR 417/18). Der Verein hatte vom Norddeutschen Fußballverband e.V die Wiedereingliederung in die Regionalliga Nord verlangt. Seine Klage hierauf blieb jedoch vor dem Landgericht Bremen und dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen erfolglos. Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs ist das Verfahren letztinstanzlich abgeschlossen. Wir waren am Verfahren auf Seiten des Beklagten beteiligt.
DR. BERND HOEFER
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BESCHLUSS DES HAMBURGISCHEN OBERVERWALTUNGSGERICHTS vom 08.01.2020
2 Bs 183/19 (6 E 2393/19) – (Eilanträge gegen das geplante Einkaufszentrum im Überseequartier)
ÖFFENTLICHES BAURECHT FACHPLANUNGSRECHT
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 08.01.2020 die Beschwerden von Anwohnern der HafenCity zurückgewiesen, die einstweiligen Rechtsschutz gegen Baugenehmigungen für das Südliche Überseequartier (das europaweit größte Hochbauvorhaben) beantragt hatten. Wir haben in dem Verfahren die Freie und Hansestadt Hamburg – also die Antragsgegnerin – vertreten.
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URTEILE DES BUNDESVERWALTUNGSGERICHTS vom 27.11.2019
9 C 3.19 und 9 C 4.19– (Zweitwohnungssteuer; Übergangsfristen für rechtswidrige Satzungen)
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.11.2019 seine Urteile in den Verfahren 9 C 3.19 und 9 C 4.19 verkündet. In den Sachen ging es im Kern um die Fragen, ob die indexierte Jahresrohmiete nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 – BvL 11/14 – (Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer) noch einen tauglichen Maßstab für die Bemessung der Zweitwohnungssteuer darstellt und ob die betroffenen Gemeinden eine übergangsweise Fortgeltung ihrer Steuersatzungen beanspruchen können. Wir waren an beiden Verfahren auf Seiten der Beklagten beteiligt.
BETEILIGT: PROF. DR. MARCUS ARNDT
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URTEIL DES SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN VERWALTUNGSGERICHTS vom 23.10.2019
4 A 225/16 – (Keine erdrosselnde Wirkung eines 20%igen Steuersatzes bei der Spielgerätesteuer)
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat mit einem Urteil vom 23.10.2019 die Klage eines Spielgeräteaufstellers gegen seine Spielgerätesteueranmeldung als unbegründet abgewiesen. Der Aufsteller hatte geltend gemacht, der Steuersatz von 20% verstoße gegen das Erdrosselungsverbot. Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Nach seiner Auffassung hatte der Steuersatz von 20% im betreffenden Fall keine erdrosselnde Wirkung.
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URTEIL DES SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN OBERVERWALTUNGSGERICHTS vom 16.08.2019
2 LB 6/19 – (Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau)
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 16.08.2019 im Verfahren 2 LB 6/19 erstmals über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau gemäß § 8 a KAG SH entschieden. Wir waren auf Seiten des Klägers am Verfahren beteiligt.
BETEILIGT: PROF. DR. MARCUS ARNDT
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URTEIL DES SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN OBERVERWALTUNGSGERICHTS vom 27.06.2019
2 KN 1/19 – (Abfallgebührensatzungen im Kreis Ostholstein)
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 27.06.2019 im Verfahren 2 KN 1/19 betreffend die Abfallgebührensatzungen im Kreis Ostholstein seine Rechtsprechung zum Zitiergebot aus § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG und zur Gebührenfähigkeit von Fremddienstleistungen bei Verstößen gegen des Vergaberecht präzisiert. Wir waren auf Seiten des Antragsgegners am Verfahren beteiligt.
BETEILIGT: PROF. DR. WOLFGANG EWER PROF. DR. MARIUS RAABE
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URTEIL DES BUNDESVERWALTUNGSGERICHTS vom 29.03.2019
9 C 4.18 – (Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen)
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29.03.2019 sein Urteil im Verfahren 9 C 4.18 zur Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen verkündet. Wir waren auf Seiten der Kläger am Verfahren beteiligt.
BETEILIGT: PROF. DR. WOLFGANG EWER DR. BERND HOEFER
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URTEIL DES BUNDESVERWALTUNGSGERICHTS vom 29.05.2018
7 C 18.17 – (Wasserrechtliche Erlaubnis für das Kühlwasser des Kraftwerkes Moorburg)
Am 29.05.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil im Verfahren 7 C 18.17 betreffend die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung von Elbwasser zum Zweck der Durchlaufkühlung des Kohlekraftwerks Moorburg verkündet. Wir waren auf der Seite der Beklagten am Verfahren beteiligt.
BETEILIGT: PROF. DR. WOLFGANG EWER
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URTEILE DES BUNDESVERWALTUNGSGERICHTS vom 07.03.2017
9 C 20-24.15 – (Umfang von Erschließungsanlagen bei abschnittsweiser Herstellung)
Am 07.03.2017 hat das Bundesverwaltungsgericht seine Urteile in den Verfahren 9 C 20-24.15 verkündet. Darin hat das Gericht seine Rechtsprechung zur Ausdehnung einer Erschließungsanlage bei abschnittsweiser Herstellung präzisiert. Wir waren auf der Seite der Beklagten an sämtlichen Verfahren beteiligt.
Beteiligt: Prof. Dr. Marcus Arndt Dr. Jonas Dörschner
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URTEIL DES BUNDESVERWALTUNGSGERICHTS vom 09.02.2017
7 A 2.15 – (Ausbau der Bundeswasserstraße Elbe (Elbvertiefung))
Fachplanungsrecht Wasserrecht Umweltrecht
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.02.2017 sein Urteil im Verfahren 7 A 2.15 betreffend den Ausbau der Bundeswasserstraße Elbe (sogenannte Elbvertiefung) verkündet. Wir waren auf Seiten der Beklagten am Verfahren beteiligt.
Beteiligt: Prof. Dr. Wolfgang Ewer
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