VÖLKERRECHT

ÖFFENTLICHES RECHT

Die Zeiten, zu denen das Völkerrecht ausschließlich ein Recht zwischen den souveränen Staaten war, sind lange vorbei. Das Völkerrecht entscheidet daher längst nicht mehr nur über die großen Fragen von Krieg und Frieden. Heute berührt das Völkerrecht vielmehr in vielfältiger Weise auch zahlreiche Rechtsbeziehungen im innerstaatlichen Bereich. Die Menschenrechte ergänzen die Grundrechte des deutschen Verfassungsrechts und wirken wie diese auf zahlreiche Gebiete des Verwaltungsrechts ein. Außerdem spielen völkerrechtliche Grundsätze und Regelungen bei vielen Sachverhalten eine Rolle, die Interessen im Ausland berühren. Das kann bereits bei größeren gewerblichen Anlagen der Fall sein. Außerdem gehen diverse Bestimmungen des deutschen Rechts, oftmals unbemerkt, auf völkerrechtliche Harmonisierungen zurück. Dies gilt beispielsweise für einige Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsverfahren oder für bestimmte Normen des Artenschutzrechts, aber auch für Teile des Rechts der Rückerstattung von Vermögen, das das nationalsozialistische Regime seinen Opfern geraubt hat.

Wir haben deshalb bei der Beratung unserer Mandantschaft stets auch ein waches Auge auf mögliche völker­rechtliche Aspekte. So haben wir uns schon mit dem Einfluss des Völkerrechts auf die Informationsrechte der Parlamente nach dem deutschen Verfassungsrecht, mit dem Umweltvölkerrecht und mit dem internationalen Atomrecht befasst. Daneben haben wir auch relevante Aspekte des deutschen Verwaltungsrechts in internationalen Verfahren (und dort in englischer Sprache) erläutert.