EU-RECHT
ÖFFENTLICHES RECHT
TÄTIGKEITSFELD VON: PROF. DR. WOLFGANG EWER PROF. DR. MARCUS ARNDT
PROF. DR. MARIUS RAABE PROF DR. ANGELIKA LEPPIN DR. TOBIAS THIENEL
Das Recht der Europäischen Union nimmt heute in der öffentlich-rechtlichen Praxis eine große Bedeutung ein. In praktisch allen Gebieten insbesondere des öffentlichen Rechts sind unionsrechtliche Vorgaben zu beachten.
Schwerpunkte unserer Tätigkeiten liegen hier im europäischen Umwelt- und Naturschutzrecht sowie im EU-Beihilfenrecht, welches die Zulässigkeit der Förderung wirtschaftlicher Tätigkeiten aus staatlichen Mitteln im weitesten Sinne regelt. Darüber hinaus waren wir in dem komplexen Bereich der Direktzahlungen für landwirtschaftliche Flächen schon vor diversen deutschen Gerichten und vor dem Europäischen Gerichtshof tätig.
Die Verzahnung der europäischen und der innerstaatlichen deutschen Normen führt dabei immer wieder zu schwierigen Rechtsproblemen, die qualifizierte Beratung erfordern. Das EU-Recht zieht sich einerseits als Querschnittsmaterie durch alle, insbesondere aber öffentlich-rechtliche Rechtsbereiche, angefangen etwa von europäischen Richtlinien zum Biotop- und Vogelschutz über EU-beihilfenrechtliche Probleme des kommunalen Wirtschaftsrechts oder beim Ausbau schneller Internet-Anbindungen oder bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften bis zu Vorgaben für das Vergaberecht, hat aber auch eigenständige Funktion etwa bei der Anmeldung von Beihilfen bei der EU-Kommission. Die Beratung in diesen Bereichen erfordert einerseits spezifische europarechtliche Kenntnisse, andererseits deren Vernetzung mit den betroffenen Spezialmaterien.
Dabei muss häufig insbesondere auch geprüft werden, ob in Prozessen vor deutschen Gerichten Anlass dazu besteht, auf ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof hinzuwirken, weil durch den jeweiligen Rechtsstreit Fragen der Auslegung und Anwendung des Unionsrechtes aufgeworfen werden. Mit derartigen Vorlageverfahren und anderen Verfahren vor Unionsgerichten sind wir immer wieder befasst; dabei haben wir in mehreren Fällen auch die Bundesregierung bzw. Bundesbehörden als Prozessvertreter vor dem Europäischen Gerichtshof vertreten.