ZIVILRECHT

Das Zivilrecht umfasst alle Rechtsregelungen, die für jedermann – für Bürger, für Unternehmen, aber auch für die öffentliche Hand – gelten. Sein Gegenstück ist das öffentliche Recht als das Sonderrecht des Staates.

Im Zentrum unserer Arbeit im Zivilrecht steht die Beratung von Unternehmen, Freiberuflern und Trägern der öffentlichen Verwaltung bei Handlungen privatrechtlicher Art. Schwerpunktmäßig werden wir

  • im Arbeitsrecht (Dr. Gyde Otto),
  • im Architekten- und Ingenieurrecht (Dr. Gunnar Postel, Dr. Malte Weismüller, Dr. Bastian Heuer),
  • im privaten Baurecht (Dr. Gunnar Postel, Dr. Malte Weismüller, Dr. Bastian Heuer) und
  • im Gesellschaftsrecht (Dr. Bernd Hoefer)

tätig, wobei wir im Einzelfall natürlich eine umfassende Beratung auch in angrenzenden Bereichen leisten.

Unsere Kanzlei ist in besonderem Maße auf die Bearbeitung öffentlich-rechtlicher Mandate ausgerichtet. Fragestellungen mit Bezügen in beide Rechtsbereiche – Zivilrecht und öffentliches Recht – nehmen in unserer Arbeit daher breiten Raum ein. Eine besondere Stellung kommt dabei dem Vergaberecht zu, das von Prof. Dr. Marius Raabe betreut wird.

Dort und im Rahmen der Bearbeitung von Mandaten aus anderen zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Bereichen bildet die Gestaltung von Verträgen einen wiederkehrenden Gegenstand unserer zivilrechtlichen Tätigkeit.