STRASSEN- UND WEGERECHT

ÖFFENTLICHES RECHT

TÄTIGKEITSFELD VON: DR. BERND HOEFER

Das Straßen- und Wegerecht ist Teil des öffentlichen Sachenrechts und regelt die dingliche Rechtslage an öffentlichen Straßen und Wegen, deren Entstehung, Widmung und Indienststellung sowie die Benutzung öffentlicher Straßen und Wege. Die wichtigsten Vorschriften finden sich für die Bundesfernstraßen im Fernstraßengesetz des Bundes sowie für die übrigen Straßen in den entsprechenden Landesgesetzen (z.B. im Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein).

Häufige Fragestellungen in Fällen mit straßen- und wegerechtlichem Bezug beziehen sich auf die Be­reiche

  • der Planung von Straßen und der Anforderungen an ihre Linienführung auch im Hinblick auf die Regelungen anderer Fachgesetze,
  • der damit zusammenhängenden ggf. notwendigen Enteignungen,
  • der Straßenbaulast,
  • der Errichtung von Gebäuden und anderer Anlagen an und in der Nähe von Straßen
  • der Straßenreinigung

sowie

  • der Benutzung von Straßen- und Wegen durch Gemeingebrauch oder Sondernutzungen.