VEREINS- UND VERBANDSRECHT

ZIVILRECHT

TÄTIGKEITSFELD VON: DR. BERND HOEFER

Vereine und Verbände nehmen im öffentlichen Leben Deutschlands traditionell eine herausragende Rolle ein. Vor Ort sind Vereine insbesondere auf den Gebieten der Kunst und Kultur, des Sports, der Bildung und Erziehung, der Wissenschaft und Forschung, des Umwelt- und Naturschutzes oder auf dem weiten Feld des Sozialen tätig, das beispielsweise Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Seniorenarbeit, Katastrophenschutz und Rettungsdienst umfasst. Viele Vereine sind ihrerseits Mitglied in höherstufigen Verbänden, die die Interessen der Mitgliedsvereine auf regionaler, Landes- oder Bundesebene bündeln. Zu diesen Interessenvertretungen gehören auch die zahlreichen berufsständischen Organisationen oder die privatrechtlich organisierten Vereinigungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften wie etwa die kommunalen Spitzenverbände.

Im Vereins- und Verbandswesen besteht regelmäßig rechtlicher Beratungsbedarf. Wir beraten Ver­eine und Verbände bei der Ausgestaltung ihrer Satzungen und bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten über die Rechte und Pflichten der Vereinsorgane oder der Vereinsmitglieder sowie über Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Rechte und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten ergeben sich nicht nur aus Vorschriften des staatlichen Rechts, sondern in hohem Maße aus Vorschriften, die die Vereine und Verbände sich selbst gegeben haben – als Beispiel seien Regelungen der Sportverbände über die sportlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen genannt, unter denen Vereine am Ligabetrieb teilnehmen dürfen, oder über Sanktionen, falls ein Sportler oder ein Verein sportverbandlichen Normen zuwiderhandelt. Wir beraten insbesondere Vereine und Verbände bei der Auslegung und Anwendung dieses verbandsautonom gesetzten Rechts im Einzelfall ebenso wie bei der Änderung oder Neufassung derartiger Regelungen.

Zahlreiche Vereine und Verbände genießen den Status einer gemeinnützigen Organisation im Sinne des Steuerrechts. Zu unserem Beratungsspektrum gehören daher auch Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts, sei es bei der Gestaltung der Vereinssatzung, sei es bei der praktischen Ausübung des Vereinslebens.

Ein weiteres Beratungsfeld ergibt sich daraus, dass Vereine und Verbände mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts an der Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge mitwirken. Die Daseinsvorsorge bildet zwar eine staatliche Kernaufgabe, insbesondere der kommunalen Körperschaften, ist aber nicht in der öffentlichen Hand monopolisiert. Unsere Beratungstätigkeit erstreckt sich auf die Gestaltung derartiger Kooperationen und auf die Bewältigung von Rechtsfragen, die sich in ihrem Zusammenhang stellen, auch in vergaberechtlicher, beihilfenrechtlicher, haushaltsrechtlicher oder arbeitsrechtlicher Hinsicht.