WIRTSCHAFTSVERWALTUNGSRECHT

ÖFFENTLICHES RECHT

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht untergliedert sich in zahlreiche Teilbereiche, wie etwa das Handwerksrecht, das Gewerberecht, das Gaststättenrecht, das Recht der freien Berufe (also etwa das Approbationsrecht der Ärzte und Apotheker, das Standesrecht der Architekten und Anwälte usw.), das Subventionsrecht mit seinen europarechtlichen Facetten und das Außenwirtschaftsrecht.

Im Bereich des Wirtschaftsverwaltungsrechts vertreten wir seit vielen Jahren überwiegend Unternehmen und Freiberufler, aber auch staatliche Verwaltungsbehörden, etwa bei der Rückforderung von Beihilfen.