ENERGIEWIRTSCHAFTSRECHT

ÖFFENTLICHES RECHT

Das Energiewirtschaftsrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsverwaltungsrechts, das die leitungs­gebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas betrifft (wobei sich praktisch vergleichbare Probleme auch bei der leitungsgebundenen Wärmeversorgung ergeben). Hier haben die – auf europarechtlichen Vor­gaben beruhende – Liberalisierung und die stärkere Berücksichtigung umwelt-politischer Belange zu neuen Rechtsfragen geführt. Unsere Beratungspraxis betrifft vor allem Kommunen und kommunale Energieversorger; sie reicht von der „Ausschreibung“ von Konzessionsverträgen bis zu Fragen des ge­meinsamen Energiebezugs (Einkaufsgemeinschaften). Das Recht der erneuerbaren Energien spielt dabei immer wieder eine herausgehobene Rolle. Kommunen, die innovative Energiemodelle planen, finden bei uns ebenso juristische Unterstützung wie Betreiber von Windkraftanlagen und anderen An­lagen zur Er­zeugung erneuerbarer Energien (Solaranlagen, Biomasseanlagen).

Dabei gibt es erhebliche Schnittstellen mit unserer planungsrechtlichen und umweltrechtlichen Tätig­keit, beispielsweise bei der planerischen Darstellung von Eignungsgebieten, bei landesplanerischen Ziel­abweichungsverfahren oder bei Nachbarkonflikten.

Auch das Energiewirtschaftsrecht ist ein Grenzgebiet zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht, da häufig auch vertragliche Fragen zu bearbeiten sind.