ENERGIEWIRTSCHAFTSRECHT
ÖFFENTLICHES RECHT
TÄTIGKEITSFELD VON: PROF. DR. MARCUS ARNDT PROF. DR. MARIUS RAABE
Das Energiewirtschaftsrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsverwaltungsrechts, das die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas betrifft (wobei sich praktisch vergleichbare Probleme auch bei der leitungsgebundenen Wärmeversorgung ergeben). Hier haben die – auf europarechtlichen Vorgaben beruhende – Liberalisierung und die stärkere Berücksichtigung umwelt-politischer Belange zu neuen Rechtsfragen geführt. Unsere Beratungspraxis betrifft vor allem Kommunen und kommunale Energieversorger; sie reicht von der „Ausschreibung“ von Konzessionsverträgen bis zu Fragen des gemeinsamen Energiebezugs (Einkaufsgemeinschaften). Das Recht der erneuerbaren Energien spielt dabei immer wieder eine herausgehobene Rolle. Kommunen, die innovative Energiemodelle planen, finden bei uns ebenso juristische Unterstützung wie Betreiber von Windkraftanlagen und anderen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (Solaranlagen, Biomasseanlagen).
Dabei gibt es erhebliche Schnittstellen mit unserer planungsrechtlichen und umweltrechtlichen Tätigkeit, beispielsweise bei der planerischen Darstellung von Eignungsgebieten, bei landesplanerischen Zielabweichungsverfahren oder bei Nachbarkonflikten.
Auch das Energiewirtschaftsrecht ist ein Grenzgebiet zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht, da häufig auch vertragliche Fragen zu bearbeiten sind.