ATOMRECHT

ÖFFENTLICHES RECHT

Das Recht der friedlichen Nutzung der Kernenergie berührt seit jeher vielfältige Interessen. Es spielt natürlich für die Betreiber kerntechnischer Anlagen und für die staatlichen Aufsichtsbehörden, aber auch für die in der Umgebung einer kerntechnischen Anlage wohnenden Menschen eine wichtige Rolle. Auf allen diesen Ebenen hat die praktische Bedeutung des Atomrechts im Zuge der Energiewende noch zugenommen. Beispielsweise gilt es, den Rückbau der Kernkraftwerke rechtlich zu begleiten, die erforderlich werdenden Transporte zu regeln und Kapazitäten für die Zwischen- und vor allem die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu schaffen. Außerdem muss natürlich die Restlaufzeit der bestehenden Kernkraftwerke wie eh und je geregelt, organisiert und überwacht werden. Dasselbe gilt für die nicht gesetzlich begrenzte Laufzeit anderer kerntechnischer Anlagen. Unsere Kanzlei hat vielfach Atomaufsichtsbehörden und andere oberste Behörden beraten und vertreten. So hat etwa Prof. Dr. Wolfgang Ewer im Jahre 2009 für die schleswig-holsteinische Atomaufsicht ein Rechtsgutachten zu den Voraussetzungen und möglichen Folgen des Wegfalls der atomrechtlichen Zuverlässigkeit des Betreibers eines Kernkraftwerks erstattet. Er hat diese Behörde auch in Verfahren betreffend die schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke vertreten. Zudem hatten wir im atomrechtlichen Bereich mit komplexen verfassungsrechtlichen Fragestellungen zu tun. So waren wir etwa am Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über den Atomausstieg des Jahres 2011 beteiligt, welches zum Urteil vom 06.12.2016 (1 BvR 2821/11 u.a.) führte.

Im Übrigen zeichnet sich das Atomrecht aufgrund seiner grenzüberschreitenden Beziehungen und Auswirkungen durch eine intensive Verschränkung des deutschen Rechts mit dem europäischen Recht, insbesondere dem Recht der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), und mit völkerrechtlichen Regelungen aus. Auch in diesen Bereichen verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen. So haben wir etwa in den Jahren 2016 und 2017 für das Bundesumweltministerium Rechtsgutachten zur Frage der Genehmigung für die Ausfuhr von Kernbrennstoffen nach Belgien und Frankreich bzw. zur Möglichkeit einer Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung durch den Bundesgesetzgeber erstattet. Unsere Experten haben in diesem Bereich auch an einer Reihe von wissenschaftlichen Veröffentlichungen mitgewirkt.