BEAMTENRECHT

ÖFFENTLICHES RECHT

In beamtenrechtlichen Angelegenheiten geht es um die rechtlich richtige Planung und Durchführung personalwirtschaftlicher Maßnahmen, wie etwa von (Erst-)Ernennungen, Beförderungen, Zurruhe­setzungen, Versetzungen, Umsetzungen und Abordnungen.

In diesem Zusammenhang werden wir insbesondere auf „Dienstherrnseite“ tätig. So beraten wir bei Beförderungs- und anderen Stellenbesetzungsverfahren (z.B. zur richtigen Art der Ausschreibung und zur Auswahlentscheidung), wir leisten Unterstützung bei disziplinarischen Maßnahmen (z.B. beratend im Disziplinarverfahren oder als Ermittlungsführer), und wir beraten Dienstherren in sonstigen dienstrechtlichen Fragen (z.B. bei der Um- oder Versetzung oder bei der Versetzung in den Ruhestand). Wird eine beamtenrechtliche Entscheidung Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung, vertreten wir unsere Mandantschaft selbstverständlich auch dort. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die gestiegene Bedeutung vorläufiger Rechtsschutzverfahren bei Konkurrentenstreitigkeiten.

Daneben vertreten wir Beamte und Richter, allerdings zumeist beschränkt auf sogenannte Status­angelegen­heiten, also etwa in Konkurrentenstreitigkeiten oder wegen ihrer Ernennung, Versetzung oder Zurruhesetzung sowie in Fragen betreffend die Zulässigkeit von Nebentätigkeiten. In Beförderungs­streitigkeiten haben wir Beamte nicht nur vor den Fachgerichten vertreten, sondern auch eine grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwirkt (Beschluss vom 22.03.2000 – 2 BvR 15/00), die anschließend zu einer klagstattgebenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts führte (Urteil vom 17.08.2005 – 2 C 36.04). In Besoldungs- und Versorgungsangelegenheiten werden wir hingegen zumeist nicht tätig.

Das Recht der nichtbeamteten Angestellten des öffentlichen Dienstes ist Teil des Arbeitsrechts.