SPITZENQUALITÄT DURCH SPEZIALISIERUNG

Spezialisierung ist unsere Spezialität - und unser Erfolgsrezept. Das hat seinen Grund. Die Komplexität von Gesellschaft, Wirtschaft und Rechtssystem nimmt seit Jahren rasant zu. Die Anzahl gesetzlicher Vorschriften und die durch sie ausgelöste Regelungsdichte wächst mit enormer Geschwindigkeit. Dabei ist der größte Teil der Rechts­materien nicht mehr allein das Werk des deutschen Gesetzgebers, sondern wird in hohem Maße durch europäische und internationale Normen beeinflusst und geprägt. Unter diesen Bedingungen kann die anwaltliche Rechtsdienstleistung Spitzenqualität nur durch Spezialisierung erlangen. Diesen Anspruch erfüllt unsere Kanzlei mit ihrem klar zugeschnittenen Tätigkeitsprofil.

Das Profil unserer Kanzlei ist im Kern durch das öffentliche Recht bestimmt, dem auch das Vergaberecht zuzurechnen ist. Im öffentlichen Recht sind zehn der auf dieser Website vorgestellten Anwältinnen und Anwälte tätig (Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Prof. Dr. Angelika Leppin, Prof. Dr. Marcus Arndt, Prof. Dr. Marius Raabe, Dr. Bernd Hoefer, Dr. Tobias Thienel, Dr. Rainer Bökel, Dr. Niels Bock, Dr. Jonas Dörschner). Demgemäß zeichnet sich unser Mandantenkreis vor allem durch zahlreiche institutionelle Mandanten aus dem öffentlichen Sektor aus (Bundes- und Landes­behörden, Gebietskörperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentliche Unternehmen und Verbände mit öffentlich-rechtlichen Mit­gliedern). Daneben haben wir überwiegend Mandanten ge­werblicher Provenienz – von Handwerksbetrieben bis zu DAX-30-Unternehmen.

Öffentlicher Sektor und Unternehmen beschäftigen Personal, geben einen wesentlichen Teil der Bau- und Dienstleistungen unserer Wirtschaft in Auftrag und organisieren sich gesellschaftsrechtlich, in Verbän­den und Stiftungen. Eine professionelle Beratung in Personalangelegenheiten erfordert eine Spezialisie­rung auf das Arbeitsrecht. Hierauf ist unser Büro durch sein arbeitsrechtliches Dezernat besonders aus­gerichtet (Dr. Gyde Otto). Wo erst Bebauungspläne aufgestellt, Planfeststellungsbeschlüsse erlassen oder Baugenehmigungen erteilt wurden, sollen später Bagger rollen und Baumaßnahmen durchgeführt wer­den. Hierzu müssen Architekten- und Bau­verträge ausgehandelt und vergeben und gegebenenfalls später die sich daraus ergebenden Ansprüche durchgesetzt werden. Das erfordert auf das Vergaberecht (Prof. Dr. Marius Raabe) und das private Bau- und Architektenrecht (Dr. Gunnar Postel, Dr. Malte Weismüller, Dr. Bastian Heuer) spezialisierte Dezernate. Beteiligt sich die öffentliche Hand im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung oder bei der Wahrnehmung öf­fentlicher Aufgaben durch Private-Public-Partnerships an privatrechtlichen Gesellschaften, müssen neben dem Vergaberecht auch die in Betracht kommenden gesellschaftsvertraglichen Alternativen geprüft und entwickelt und hierbei steuerrechtliche Vor- und Nachteile in die Bewertung einbezogen werden. Daher sind auch diese Tätigkeitsfelder in unser Portfolio mit einbezogen (Dr. Bernd Hoefer).

Die Kernausrichtung auf den öffentlichen Sektor und Unternehmen und die Konzentration auf das sich daraus ergebende Beratungsspektrum kennzeichnen unsere Spezialisierung und Beratungsleistung.