E-GOVERNMENT
ÖFFENTLICHES RECHT
TÄTIGKEITSFELD VON: PROF. DR. WOLFGANG EWER PROF. DR. MARIUS RAABE
DR. TOBIAS THIENEL
E-Government ist kein Rechtsgebiet, sondern ein Phänomen, das in immer größerem Maße in unsere Verwaltung und unser Alltagsleben Einzug hält. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Eine Ursache liegt in der Demographie, insbesondere dem Umstand, dass immer mehr Menschen die ländlichen Räume verlassen, was tendenziell zur Schließung kleiner Verwaltungen führt. Ein anderer Anlass sind die Effektivierungspotenziale, die eine Digitalisierung von Akten bildet, etwa weil diese auf Knopfdruck nach Stichworten durchsucht werden können. Schließlich wird E-Government auch begünstigt durch bestimmte Bestrebungen der EU, wie etwa zur Schaffung sogenannter one-stop-shops, also von Schaltern, bei denen Anträge für beliebige Behörden entgegengenommen und elektronisch an diese weitergeleitet werden.
Der zunehmende Einsatz digitaler Instrumente in der öffentlichen Verwaltung wirft vielfältige Rechtsfragen aus zahlreichen Rechtsgebieten auf. Dies beginnt damit, ob und in welchem Maße aus verfassungsrechtlichen Gründen gesetzliche Ermächtigungen für die Einführung von E-Government erforderlich sind. Es setzt sich fort bei Fragen, wie gesetzliche Schriftformerfordernisse eingehalten werden können und ob und unter welchen Voraussetzungen man Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung digitaler Zugangsmöglichkeiten abverlangen kann. Weiter geht es mit Aspekten des Datenschutzes und der rechtlich gebotenen Standards an Datensicherheit. Dies gilt insbesondere dann, wenn die öffentliche Verwaltung für die Erfüllung bestimmter Aufgaben – etwa die Digitalisierung von Personalakten – auf private Dienstleister zurückgreifen will. Die Zusammenarbeit mit diesen setzt zudem auch besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Vergabe-, Beihilfen-, Gesellschafts- und Vertragsrecht voraus. Ein wesentliches Problem besteht hier darin, Konzepte zu entwickeln, bei denen die Schaffung von Rechtssicherheit in einem Feld nicht dazu führt, rechtliche Risiken in anderen Bereichen zu schaffen oder zu erhöhen. Die Fähigkeit zur Identifizierung derartiger Interdependenzen ist daher eine weitere notwendige Voraussetzung für eine fachkundige Rechtsberatung in diesem Bereich.