PRIVATES BAURECHT
ZIVILRECHT
TÄTIGKEITSFELD VON: DR. GUNNAR POSTEL DR. MALTE WEISMÜLLER DR. BASTIAN HEUER
Das private Baurecht regelt das Verhältnis zwischen den am Bau Beteiligten.
Häufiger Gegenstand von Mandaten aus dem Bereich des privaten Baurechts sind Streitigkeiten über
- die Vergütung von Werkleistungen, insbesondere bei Mehr- oder Minderleistungen und Nachträgen,
- die Einhaltung von Ausführungsfristen,
- die Behinderung oder Unterbrechung der Bauausführung, insbesondere die Rechte des Auftragnehmers wegen Leistungsstörungen,
- die Kündigung von Verträgen, hier insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Vergütungsansprüchen für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen,
- die Verweigerung der Abnahme bei Mängeln bzw. Vorbehalte bei der Abnahme,
- Leistungsverweigerungsrechte bei Mängeln oder Störungen des Bauablaufs,
- die Abrechnung der erbrachten Leistungen durch Abschlags- und/oder Schlussrechnung,
- die Prüffähigkeit der Schlussrechnung,
- Ansprüche des Auftraggebers wegen Leistungsstörungen (Rücktritt, Schadensersatz, Kündigung, Schadensersatz- und Mehrkostenansprüche, Vertragsstrafe),
- die Beweissicherung bei Mängeln durch Privatgutachten, Schiedsgutachten oder selbständiges Beweisverfahren,
- die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen,
Im privaten Baurecht beraten und vertreten wir vorrangig öffentliche Auftraggeber und Unternehmen.