PRIVATES BAURECHT

ZIVILRECHT

Das private Baurecht regelt das Verhältnis zwischen den am Bau Beteiligten.

Häufiger Gegenstand von Mandaten aus dem Bereich des privaten Baurechts sind Streitigkeiten über

  • die Vergütung von Werkleistungen, insbesondere bei Mehr- oder Minderleistungen und Nachträgen,
  • die Einhaltung von Ausführungsfristen,
  • die Behinderung oder Unterbrechung der Bauausführung, insbesondere die Rechte des Auftrag­nehmers wegen Leistungsstörungen,
  • die Kündigung von Verträgen, hier insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Vergütungsansprüchen für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen,
  • die Verweigerung der Abnahme bei Mängeln bzw. Vorbehalte bei der Abnahme,
  • Leistungsverweigerungsrechte bei Mängeln oder Störungen des Bauablaufs,
  • die Abrechnung der erbrachten Leistungen durch Abschlags- und/oder Schlussrechnung,
  • die Prüffähigkeit der Schlussrechnung,
  • Ansprüche des Auftraggebers wegen Leistungsstörungen (Rücktritt, Schadensersatz, Kündigung, Schadensersatz- und Mehrkostenansprüche, Vertragsstrafe),
  • die Beweissicherung bei Mängeln durch Privatgutachten, Schiedsgutachten oder selbständiges Beweis­verfahren,
  • die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen,

Im privaten Baurecht beraten und vertreten wir vorrangig öffentliche Auftraggeber und Unternehmen.