ARBEITSRECHT

ZIVILRECHT

TÄTIGKEITSFELD VON: DR. GYDE OTTO

Im arbeitsrechtlichen Bereich vertreten wir im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowohl private und öffentliche Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Das Arbeitsrecht als Sonderrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist dadurch gekennzeichnet, dass die arbeitsrechtlichen Regelungen in einer für den juristischen Laien unüberschaubaren Anzahl von Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind. Zudem kommt im Arbeitsrecht der Rechtsfortbildung durch Richterrecht bei geregelten, aber auch in Bezug auf nicht geregelte Bereiche erhebliche Bedeutung zu. Einfluss auf das Arbeitsrecht haben auch die EU-Richtlinien und die Rechtsprechung des EuGH. In zahlreichen Branchen finden auf die Arbeitsverhältnisse Tarifverträge Anwendung.

Bedarf für die anwaltliche Beratung und Vertretung besteht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit zahlreichen Fragestellungen wegen der Vielzahl zu beachtender Regelungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Begründung, der inhaltlichen Ausgestaltung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, aber auch im Hinblick auf die während des Bestehens von Arbeitsverhältnissen zu beachtenden Rechte und Pflichten beider Arbeitsvertragsparteien. Bei Umstrukturierungsmaßnahmen auf der Ebene des Betriebes bzw. des Unternehmens und Regelungen hinsichtlich betrieblicher sozialer Angelegenheiten besteht im kollektiven Arbeitsrecht Beratungsbedarf für Arbeitgeber und Betriebsräte.

Während das Arbeitsrecht auch die Rechtsverhältnisse der Angestellten im öffentlichen Dienst umfasst, ist das Beamtenrecht eine besondere Materie des öffentlichen Rechts.