SCHULTRÄGERRECHT
ÖFFENTLICHES RECHT
TÄTIGKEITSFELD VON: PROF. DR. WOLFGANG EWER PROF DR. ANGELIKA LEPPIN
Im Bereich des Schulträgerrechts stellen sich häufig Fragen der Änderung oder Schließung von Schulen. Mit unter geht es auch um Änderungen der Schulträgerschaft, etwa um die Frage, ob eine Gemeinde aus einem Schulverband ausscheiden kann und welche Konsequenzen dies für sie hätte. Zudem wird in zwischen gegen viele schulorganisatorische Maßnahmen rechtlich vorgegangen. Derartige Schritte beschränken sich nicht immer auf Aktivitäten in den schulgesetzlich vorgesehenen Mitwirkungsgremien, sondern schließen auch verwaltungsgerichtliche Maßnahmen ein. In derartigen Fällen sind wir seit langem – zumeist auf Seiten der Schulträger – tätig.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei im Bereich des Schulträgerrechts liegt im Bereich der Privatschulfinanzierung. Hier geht es um Regelfinanzhilfen und sonstige finanzielle Maßnahmen. Mitunter kommt es insoweit bei nachträglichen Verwendungsprüfungen zum Widerruf von Bewilligungsbescheiden und zur Rückforderung gewährter Finanzhilfen.