SCHULTRÄGERRECHT

ÖFFENTLICHES RECHT

Im Bereich des Schulträgerrechts stellen sich häufig Fragen der Änderung oder Schließung von Schulen. Mit­ unter geht es auch um Änderungen der Schulträgerschaft, etwa um die Frage, ob eine Gemeinde aus einem Schulverband ausscheiden kann und welche Konsequenzen dies für sie hätte. Zudem wird in­ zwischen gegen viele schulorganisatorische Maßnahmen rechtlich vorgegangen. Derartige Schritte be­schränken sich nicht immer auf Aktivitäten in den schulgesetzlich vorgesehenen Mitwirkungsgremien, sondern schließen auch verwaltungsgerichtliche Maßnahmen ein. In derartigen Fällen sind wir seit langem – zumeist auf Seiten der Schulträger – tätig.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei im Bereich des Schulträgerrechts liegt im Bereich der Privatschul­finanzierung. Hier geht es um Regelfinanzhilfen und sonstige finanzielle Maßnahmen. Mitunter kommt es insoweit bei nachträglichen Verwendungsprüfungen zum Widerruf von Bewilligungsbescheiden und zur Rückforderung gewährter Finanzhilfen.