FACHPLANUNGSRECHT

ÖFFENTLICHES RECHT

Ein großes Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei liegt im Bereich des Fachplanungsrechts, also des projektbezogenen Planungsrechts, welches vor allem im Verfahren der Planfeststellung abläuft. Die damit angesprochenen Projekte reichen vom Ausbau von Wasserstraßen und Flughäfen über die Errichtung von Hochspannungsleitungen bis zum Bau von Autobahnen und sonstigen Fernstraßen.

Derartige Verfahren werfen regelmäßig in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht zahlreiche Probleme auf. Als Beispiel seien nur die Anforderungen genannt, die sich aus dem europäischen Naturschutzrecht (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie) ergeben.

Beratungsbedarf besteht hier zum einen auf Seiten der Vorhabenträger, die ein Projekt verwirklichen wollen und auf Seiten der handelnden Behörden. Bei der Beratung dieser Mandanten geht es darum, die Verfahren möglichst rechtssicher zu gestalten und mögliche Fehlerquellen frühzeitig zu identifizieren und auszuschalten.

Ein Interesse an Beratung können in diesem Zusammenhang aber auch die von einer Planung Betroffenen haben. Das können sowohl Träger öffentlicher Belange sein (etwa Gemeinden) als auch Firmen und Privatpersonen, die etwa als Eigentümer von Grundstücken im Bereich des geplanten Projekts betroffen sein können. Dabei kommt sowohl eine unmittelbare Betroffenheit – etwa wegen der Gefahr einer Enteignung von Grundeigentum für die Realisierung einer planfestgestellten Straße – in Betracht als auch eine mittelbare Betroffenheit aufgrund von Immissionen oder ähnlichen Auswirkungen. In derartigen Fällen geht es zunächst darum, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und darauf hinzuwirken, dass diesen in der Planfeststellung – etwa durch Erlass von Schutzauflagen – angemessen Rechnung getragen wird. Äußerstenfalls kommt auch eine Anfechtung des betreffenden Planfeststellungsbeschlusses im Klage­wege in Betracht.

Unsere Kanzlei hat Erfahrungen mit der Beratung und gerichtlichen Vertretung aller vorgenannten Gruppen von Mandanten. Insbesondere waren wir an zahlreichen Verfahren in planfeststellungsrechtlichen Streitigkeiten beteiligt, die zu rechtsgrundsätzlichen Entscheidungen führten, wie beispielsweise den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.08.2016 (7 A 1.15) zum Ausbau der Weser und vom 09.02.2017 (7 A 2.15) zur Elbvertiefung.