KOMMUNALRECHT UND

KOMMUNALES WIRTSCHAFTSRECHT

ÖFFENTLICHES RECHT

Im Kommunalrecht und kommunalen Wirtschaftsrecht beraten und vertreten wir in großem Umfang kommunale Körperschaften, kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts oder kommunale Unternehmen in sonstigen Organisationsformen, in einzelnen Fällen auch die Kommunalaufsichtsbehörden.

Bearbeitet werden Fragen des Verwaltungsorganisationsrechts. Zu unserem Tätigkeitsspektrum gehört die Errichtung und Umstrukturierung von Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen), Zweckverbänden, Verwaltungsgemeinschaften, Kapitalgesellschaften u.v.m. Wir erstellen hierfür das erforderliche Satzungsrecht oder die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen und begleiten den gesamten Umsetzungsprozess, z.B. auch durch die Präsentation und Erläuterung der Planungen vor kommunalen Gremien, Gesellschaftern und Verbandsmitgliedern. Darüber hinaus beraten wir bereits im Vorfeld zur Rechtsformenwahl unter Gesichtspunkten des Vergaberechts, des Kartellrechts, des Wettbewerbsrechts, des kommunalen Abgabenrechts und des Steuerrechts. Daneben spielen Fragen von Kontroll- und Einflussmöglichkeiten der Gemeinde auf ausgelagerte Organisationsstrukturen eine wichtige Rolle.