HOCHSCHUL- UND

SONSTIGES WISSENSCHAFTSRECHT

ÖFFENTLICHES RECHT

Das Hochschulrecht ist durch eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen gekennzeichnet, insbesondere das Verhältnis zwischen der Hochschule und ihren Professoren und anderen Bediensteten, das Verhältnis der einzelnen Untergliederungen der Hochschule untereinander (z.B. Fakultäten) sowie das Verhältnis zwischen der Hochschule und ihren Studierenden. Auch Strukturfragen spielen zunehmend eine Rolle.

Unsere Kanzlei berät öffentliche und private Hochschulen jeder Art, Universitäten und Fachhochschulen, in Strukturfragen, beispielsweise hinsichtlich der Gliederung der Hochschule oder der Einrichtung oder Schließung von Fachbereichen oder Fakultäten. Weiterhin beraten wir Hochschulen in Fragen ihrer Finanz­ausstattung und zur Umsetzung der Hochschulpakte.

Darüber hinaus sind wir befasst mit Angelegenheiten von Hochschulen, aber auch Professoren und anderer Hochschulbediensteter in dienstrechtlichen Fragen, beispielsweise hinsichtlich der Berufung von Professoren, der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulbediensteten sowie in disziplinarrechtlichen Fällen.

Über das Hochschulrecht hinaus sind wir auch mit sonstigen Fragen des Wissenschaftsrechts befasst. Hierbei geht es etwa um Fragen der Wissenschaftsfreiheit außerhalb des universitären Bereichs oder um die verfassungsrechtlichen Grenzen der sogenannten Ressortforschung.