STEUERRECHT

ÖFFENTLICHES RECHT

TÄTIGKEITSFELD VON: DR. BERND HOEFER

Kaum ein Rechtsgebiet gilt, jedenfalls in Deutschland, als so kompliziert und vielschichtig wie das Steu­errecht. Kaum ein anderes Rechtsgebiet erfasst aber auch wie das Steuerrecht praktisch alle Lebens­bereiche: Seine Spannbreite erstreckt sich vom Kindergeld über die Grunderwerbsteuer bis zur Erb­schaftsteuer, und deshalb wird fast jedermann früher oder später mit steuerrechtlichen Fragen befasst.

Insbesondere lassen sich einzelvertragliche oder gesellschaftsrechtliche Beziehungen nur mit Blick auf die steuerrechtlichen Rechtsfolgen wirtschaftlich sinnvoll gestalten. Auch Organisationsentscheidungen im öffentlichen Recht, etwa die Verlagerung von Aufgaben auf Anstalten oder Zweckverbände sind nicht ohne Berücksichtigung des Steuerrechts zu treffen. Dabei geht es zum Beispiel darum, ob ein Betrieb ge­werblicher Art vorliegt, der der Körperschaft- und der Umsatzsteuer unterliegt.

Zudem tritt insbesondere das Umsatzsteuerrecht im Bereich der gemeinnützigen Organisationen in das Blickfeld. Im Steuerrecht sind wir daher im Schwerpunkt auf die Beratung von öffentlichen und privaten Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen ausgerichtet. Die steuerrechtliche Beratung ist typi­scherweise mit anderen Rechtsgebieten, namentlich dem Kommunalrecht, dem Gesellschaftsrecht oder dem allgemeinen Zivilrecht verknüpft.